LEITLINIEN UND ORGANISATIONEN
Mit unseren Finanzierungsbeiträgen tragen wir dazu bei, Deckungslücken zu schliessen. Das Stiftungskapital wird durch Spenden, Legate und Erträge aus dem Stiftungsvermögen geäufnet.
Wir fördern und unterstützen
- Projekte von juristischen Personen, die Menschen in Not helfen
- gemeinnützige Institutionen
- Menschen mit einer körperlichen Behinderung, insbesondere Lähmung (Henzi-Legat)
Ihr Werk oder Projekt hat
- einen Bezug zu den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn
- eine thematische Übereinstimmung mit den Anliegen der Diakonie
Der Stiftungsrat setzt sich aus maximal fünf Mitgliedern zusammen. Ein Mitglied wird durch den Synodalrat (Kirchenleitung) der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn bestimmt.