Textversion für blinde und sehbehinderte Personensitemap

LEITLINIEN UND ORGANISATIONEN

Mit unseren Finanzierungsbeiträgen tragen wir dazu bei, Deckungslücken zu schliessen. Das Stiftungskapital wird durch Spenden, Legate und Erträge aus dem Stiftungsvermögen geäufnet.

Wir fördern und unterstützen

  • Projekte von juristischen Personen, die Menschen in Not helfen
  • gemeinnützige Institutionen
  • Menschen mit einer körperlichen Behinderung, insbesondere Lähmung (Henzi-Legat)

Ihr Werk oder Projekt hat

  • einen Bezug zu den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn
  • eine thematische Übereinstimmung mit den Anliegen der Diakonie

Der Stiftungsrat setzt sich aus maximal fünf Mitgliedern zusammen. Ein Mitglied wird durch den Synodalrat (Kirchenleitung) der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn bestimmt.

Stiftungsurkunde - Statuten

KLT-Image